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Seit 1. Januar 2012 werden auch PV-Anlagen mit weniger als 100 kWp Leistung in das Einspeisemanagement des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) einbezogen. Neu installierte Anlagen müssen die technischen Vorgaben des Paragrafen 6 EEG 2012 erfüllen, für Bestandsanlagen im Größenbereich 30 bis 100 kWp Leistung (Inbetriebnahmezeitpunkt zwischen 1.1.2009 und 1.1.2012) besteht eine Nachrüstpflicht bis Ende 2013. Die neuen Anforderungen können jedoch aufgrund der bei den meisten Verteilnetzbetreibern noch nicht vorhandenen Steuerungstechnik in vielen Fällen nicht umgesetzt werden oder sind aus Sicht der Netzsicherheit vorläufig nicht notwendig. Das Bundesumwelt- und das Bundeswirtschaftsministerium haben daher einen Anwendungshinweis zum neuen Einspeisemanagement erlassen. Hier finden Sie diesen Hinweis und alle weiteren wichtigen Dokumente und BSW-Solar wie Handlungsempfehlungen zum neuen Einspeisemanagement des EEG 2012.
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