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RAL Gütesiegel Solarenergieanlagen

Das RAL Gütezeichen Solarenergieanlagen RAL-GZ-966 (RAL-Solar) bestimmt den Inhalt der technischen Lieferbedingungen für Komponenten, Konzeption, Montage, Service und Betrieb bei solarthermischen und photovoltaischen Anlagen.
Nachhaltiges Wachstum durch Qualität
Qualität ist das Einhalten von Vereinbarungen. Bei der Solartechnik bedeutet dies, dass Solaranlagen dann funktionieren und optimal wirtschaftlich sind, wenn Sie von qualifiziertem Personal, nach der guten fachlichen Praxis geplant, ausgeschrieben und aus hochwertigen Komponenten errichtet werden.
Das besondere an diesem Gütesiegel
RAL- Solar ist in verschiedene Geltungsbereiche aufgegliedert, wodurch kein Verschieben von Zuständigkeiten und Verantwortung bzw. Haftung möglich ist. So wird nach den zwei Fachbereichen unterschieden: Sonnenstrom (Photovoltaik = P) und Sonnenwärme (Solarthermie = S). Jeder dieser Fachbereiche besitzt vier Kategorien, in denen das Gütesiegel durch qualifizierte Hersteller, Handwerker und Dienstleister nach einer Prüfung erworben werden kann. Im Gütezeichen übernehmen die jeweiligen Protagonisten Verantwortung für Ihren Bereich.
RAL-Solar ist keine eigenständige Entwicklung von Qualitätsrichtlinien. In ihm sind die Vielzahl der vorhandenen internationalen, nationalen und regionalen Regelungen aus den Bereichen Baurecht, Unfallverhütung, Elektrotechnik, Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik und Umweltschutz für Fachmann und Verbraucher aufbereitet. Dies bedeutet, dass die Güte- und Prüfbestimmungen aus Verweisen auf sämtliche relevante Vorschriften, anerkannten Regeln der Technik und fundierten Qualitätsansprüchen besteht. RAL-Solar stellt somit eine Definition der guten fachlichen Praxis bei Herstellung, Konzeption, Ausführung und Service von Solarenergieanlagen dar. Diese Güte- und Prüfbestimmungen werden in Anpassung an den technischen Fortschritt ständig ergänzt und weiterentwickelt. Dies geschieht durch die Gütegemeinschaft, in der alle Gütesiegelträger vertreten sind.
Rechtlich relevant
Die technischen Bestimmungen des RAL-GZ-1004 schreiben bei Anwendung als Vertragsbestandteil eine rechtsverbindliche und ausschreibungsfähige Definition einer Basisqualität nach der guten fachlichen Praxis vor. Damit bekommen Laien mehr Sicherheit bei Kauf und Ausführung einer Solaranlage. Für Fachkunden reduziert sich der Aufwand hinsichtlich der Formulierung einer rechtsicheren Ausschreibung gewaltig.
Überwachung der Güte und Qualität
Erstprüfung: Durch einen neutralen Sachverständigen bzw. Prüfinstitut wird die Voraussetzung für die Verleihung des Gütezeichens überprüft.
Eigenüberwachung: Hier ist der Gütezeichenbenutzer verpflichtet, durch eine kontinuierliche Eigenüberwachung zu dokumentieren, dass seine Produkte bzw. Dienstleistungen stets den Anforderungen der Gütesicherung entsprechen.
Fremdüberwachung: Sie erfolgt in der Regel zweimal jährlich durch neutrale Prüfer. Dabei überprüfen sie die Einhaltung der gesamten Güteanforderungen sowie die Aufzeichnungen der Eigenüberwachung auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
 
ACHTEN SIE AUF UNTERNEHMEN MIT RAL - ODER TÜV ZERTIFIZIERUNG !!!